Das Bundeskabinett hat die Novelle des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Sie soll den Glasfaser- und Mobilfunkausbau beschleunigen und europäisches Recht umsetzen. Die Branchenverbände BREKO, VATM und Bitkom sehen zwar richtige Ansätze, aber erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Die TKG-Novelle soll Glasfaserausbau bis in jede Wohnung erleichtern.
Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) will die Bundesregierung den flächendeckenden Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen vorantreiben. Das Bundeskabinett beschloss die Änderungen am Mittwoch, dem 10. Juni 2026. Genehmigungsverfahren sollen verkürzt, genehmigungsfreie Maßnahmen gestärkt und ein optionales Anzeigeverfahren eingeführt werden, wo bislang Genehmigungen erforderlich sind. Zugleich setzt das Gesetz Vorgaben der EU-Gigabit-Infrastruktur- und Roaming-Verordnung in deutsches Recht um.
Recht auf Vollausbau und neue Zugangsregeln
Dabei geht es um das sogenannte Recht auf Vollausbau gebäudeinterner Glasfaserinfrastruktur, das in dem neu gefassten Paragrafen 144 TKG verankert werden soll. Netzbetreiber sollen demnach ein Gebäude vollständig mit Glasfaser verkabeln dürfen, auch wenn einzelne Wohnungen bereits über einen Anschluss verfügen, sofern bestehende Anschlüsse erhalten bleiben. Paragraf 145 TKG konkretisiert die technischen Anforderungen an gebäudeinterne Netze entsprechend der EU-Gigabit-Infrastrukturverordnung: Vom Hausübergabepunkt müssen vier Glasfasern verlegt werden, von denen eine durchgehend angeschlossen sein muss.
Hinzu kommt mit Paragraf 22a TKG eine neue Verhandlungspflicht zum Zugang zu Glasfasernetzen. Netzbetreiber müssen Wettbewerbern auf Anfrage Zugang zu ihren Netzen anbieten. Kommt keine Einigung zustande, lege die Bundesnetzagentur Zugangsprodukt, Zugangspunkt und Entgelte fest.
Flankiert wird die Gesetzesnovelle von einer Branchenvereinbarung: Am 8. Juni 2026 unterzeichneten Bund, Länder, Kommunen und Telekommunikationsbranche das Memorandum of Understanding „Bestes Netz für Deutschland“. Es soll allein für 2026 rund 5,6 Millionen zusätzliche Glasfaseranschlüsse für Bürgerinnen und Bürger ermöglichen.
Branchenverbände sehen richtige Richtung, aber zu viele Lücken
Trotz des gemeinsamen Memorandums fällt die Reaktion der Verbände auf den Gesetzentwurf verhalten aus. BREKO kritisiert vor allem die geplante Ausweitung der Zugangsregulierung: Die Regelungen zum Zugang zu Glasfasernetzen und zur Ausweitung des Inhouse-Zugangs träfen genau jene Unternehmen, die seit Jahren am stärksten in den Glasfaserausbau investierten. Geschäftsleitungsmitglied Sven Knapp warnte, das Gesetz drohe statt zum Turbo zur Glasfaser-Bremse zu werden, und appellierte an Bundestag und Bundesrat, an entscheidenden Stellen nachzubessern. Das vorgeschlagene Vollausbaurecht selbst bewertet der Verband dagegen positiv, ebenso die geplante Vereinfachung der Genehmigungsverfahren.
Der VATM sieht ebenfalls Nachbesserungsbedarf, allerdings mit anderer Stoßrichtung: Aus Sicht des Verbandes erschwere die Marktmacht eines einzelnen Unternehmens den Übergang von Kupfer zu Glasfaser weiterhin, und die Novelle halte an einem zusätzlichen symmetrischen Zugangsregime fest, statt eine wirksame asymmetrische Regulierung des marktmächtigen Unternehmens vorzusehen. Beim Vollausbaurecht bestünden trotz Nachschärfungen gegen mögliches Verzögerungsverhalten des marktmächtigen Unternehmens weiterhin Risiken; es brauche aber klare Leitplanken.
VATM-Präsidentin Valentina Daiber kritisierte zudem, beim Mobilfunkausbau bleibe mit dem Stromanschluss von Mobilfunkstandorten eines der größten praktischen Hindernisse ungelöst: „Ohne einen priorisierten, planbaren und zügigen Netzanschluss wird die flächendeckende 5G-Versorgung in wenigen Jahren kaum deutlich an Tempo gewinnen.“
Auch der Digitalverband Bitkom attestiert dem Entwurf gute Ansätze, vermisst aber die nötige Durchschlagskraft. Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder erklärte, der Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen müsse schneller und einfacher werden, doch fehle der Novelle in ihrer aktuellen Fassung dafür die Kraft. Sie habe an entscheidenden Stellen Lücken, die im weiteren parlamentarischen Verfahren geschlossen werden müssten.
Der Gesetzentwurf geht nun ins parlamentarische Verfahren; eine vorherige Reform hatte den Netzausbau bereits als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft, was Genehmigungsverfahren bis 2030 erleichtern soll.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.