Unter dem Eindruck der Aussagen der letzten Folgen scheint es angemessen, neben der rein technischen Betrachtung auch Überlegungen hinsichtlich der möglichen Belastungen durch RF-EMF anzustellen und diese, wenn möglich, in frühzeitige Planungsempfehlungen einfließen zu lassen. Unabhängig von der Vorsorgepflicht eines Betreibers für seine Nutzer lassen sich durch eine entsprechende Planung nämlich auch teure Nachbesserungen vermeiden, wenn der Gesetzgeber die bestehenden Grenzwerte nach unten korrigiert.
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