Die 5-4-3-Regel, auch Repeater-Regel genannt, kommt bei der Erweiterung von Ethernet-basierten Netzwerken mit Repeatern zur Anwendung und ist für Ethernet-Segmente mit einer Geschwindigkeit von zehn Megabit pro Sekunde gültig. Die Regel verhindert, dass die Kollisionsdomäne des Ethernets zu groß wird und kein stabiler Netzwerkbetrieb mehr möglich ist.
Die wichtigsten IT-Fachbegriffe verständlich erklärt.
Die 5-4-3-Regel wird auch als Repeater-Regel oder 5-4-3-2-1-Regel bezeichnet. Die Kernaussage der Regel ist, dass ein 10Mbit-Ethernet mit einer gemeinsamen Kollisionsdomäne mithilfe von Repeatern nicht beliebig erweitert werden kann. Es dürfen maximal fünf Segmente mit vier Repeatern verbunden werden. An nur drei dieser fünf Segmente dürfen sich Endgeräte befinden. Die Bezeichnung 5-4-3-2-1-Regel leitet sich daraus ab, dass an zwei Segmenten keine Endgeräte angeschlossen sein dürfen und die Repeater eine einzige große Kollisionsdomäne schaffen. Wichtig zu wissen ist, dass die 5-4-3-Regel keine Anwendung bei Fast Ethernet oder Gigabit Ethernet findet. Hier existieren entweder andere Vorgaben oder die Erweiterung mithilfe von Repeatern ist überhaupt nicht vorgesehen.
Grundsätzliches zur Funktion eines Repeaters im Ethernet
Bei Repeatern handelt es sich um Kopplungselemente, die Übertragungsstrecken in Netzwerken verlängern. Hierfür empfangen die Geräte die Netzsignale, bereiten sie auf und senden sie wieder aus. Repeater besitzen in der Regel zwei Ports und arbeiten auf dem Layer 1 des ISO/OSI-Schichtenmodells. Für Geräte, Anwendungen und Protokolle höherer Ebenen sind die Repeater in einem Ethernet transparent. Sie greifen nicht aktiv in Protokolle oder Übertragungsverfahren höherer Ebenen ein.
Die Aufgabe des Repeaters in einem Ethernet-basierten LAN ist es, die maximal überbrückbare Distanz und die Ausdehnung des Ethernets durch Kopplung mehrerer Netzsegmente zu vergrößern. Der Repeater verbindet zwei Segmente zu einer einzigen Kollisionsdomäne. Mehrere Repeater sind kaskadiert einsetzbar. Dadurch lassen sich mehrere Netzsegmente zu einer Kollisionsdomäne verbinden. Im 10Mbit-Ethernet ist dabei die 5-4-3-Regel zu beachten.
Gründe für die Repeater-Regel
Bei Ethernet handelt es sich um ein Netzwerk mit Bus-Struktur. An das Netzwerk sind mehrere Endgeräte gleichberechtigt angeschlossen. Der Zugriff der einzelnen Endgeräte auf das gemeinsame Netzwerkmedium wird durch das CSMA/CD-Verfahren (Carrier Sense Multiple Access/Collision Detection) geregelt. Das Verfahren verhindert, dass Geräte gleichzeitig versuchen, Informationen auf dem Medium zu übertragen und Daten durch Überlagerung (Kollision) unlesbar werden.
Das CSMA/CD-Verfahren setzt eine gewisse maximale Länge und ein bestimmtes Laufzeitverhalten des Netzwerkmediums voraus. Wird eine Kollisionsdomäne zu groß, lassen sich Kollisionen nicht mehr zuverlässig erkennen und verhindern. Dies ist darin begründet, dass zwei weit voneinander entfernte Endgeräte ihre Daten gleichzeitig senden können und die Kollision auf dem Netzwerkmedium durch die langen Laufzeiten der Signale erst nach dem Abschluss des Sendevorgangs auftritt.
Um nicht bei jeder Erweiterung eines Ethernets aufwendig berechnen zu müssen, ob die Ausdehnung der Kollisionsdomäne noch einen sinnvollen Betrieb zulässt, wurde die 5-4-3-Regel quasi als schnell anzuwendende Faustregel geschaffen. Sie stellt sicher, dass auch unter ungünstigen Bedingungen weiterhin ein stabiler Betrieb möglich ist. Die Regel hat nur für Ethernet-Netzwerke im Halb-Duplex-Betrieb mit einer Geschwindigkeit von 10 Mbit/s Gültigkeit. Geswitchte Netzwerke im Voll-Duplex-Betrieb mit separaten Kollisionsdomänen je Endgerät sind von der Repeater-Regel nicht betroffen.
Auch im Fast Ethernet gilt die Regel nicht. Werden einzelne Netzsegmente über Repeater zu einer gemeinsamen Kollisionsdomäne verbunden, sind bei Fast Ethernet abhängig vom Repeater-Typ maximal ein oder zwei Repeater einsetzbar. Ein Repeater Typ I verbindet unterschiedliche physikalische Medien (zum Beispiel Glasfaser und Kupferkabel), ein Repeater Typ II gleiche physikalische Medien. Innerhalb einer Kollisionsdomäne dürfen nur ein Repeater Typ I oder zwei Repeater Typ II eingesetzt werden. Bei Gigabit Ethernet ist die Netzwerkerweiterung über Repeater nicht üblich.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.