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Schnelles Internet in Deutschland Überblick: Breitbandversorgung der einzelnen Bundesländer

Redakteur: Ira Zahorsky |

HD-TV, Gesundheitsdienste oder der Austausch umfassender Dokumente und Daten erfordern Breitbandanschlüsse zur komfortablen Nutzung. Bund, Länder, Kommunen und Wirtschaft müssen an der Umsetzung mitwirken, damit das Ziel der flächendeckenden Versorgung erreicht wird.

Die gesetzlich geforderte Grundversorgung gibt es inzwischen fast überall in Deutschland.
Die gesetzlich geforderte Grundversorgung gibt es inzwischen fast überall in Deutschland.
(Bild: mindscanner - Fotolia.com)

Die flächendeckende Versorgung unseres Landes mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen und der Aufbau von Hochleistungsnetzen sind wichtige Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum, mehr Beschäftigung und steigenden Wohlstand“, heißt es auf der Internetseite www.zukunft-breitband.de. Der auch für die Infrastruktur zuständige Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt will demnächst einen konkreten Zeitplan für den flächendeckenden Netzausbau vorstellen.

Mitte März beschäftigte sich auch die Expertenrunde „Vision Table“ in Köln mit diesem Thema. Vertreter des Bitkom, der Universität Stuttgart oder auch des IT-Distributors Siewert & Kau kamen zu dem Ergebnis, dass künftige Netze zudem intelligenter werden müssen, um Datentransfers zu Lastzeiten auf unterschiedliche Kanäle verteilen zu können. LTE sei für ländliche Gegenden eine Alternative zum Kabel, doch ohne Kabel werde künftig kein Unternehmen oder Haushalt bei der Breitbandanbindung auskommen, war ein weiteres Ergebnis.

eGovernment-Computing hat sich bei den einzelnen Bundesländern umgehört, wie weit der Ausbau inzwischen vorangeschritten ist, welche Pläne oder Projekte die Länder verfolgen und bis wann sie den flächendeckenden Ausbau beendet haben wollen. Einzelheiten zur Breitband-Finanzierung der einzelnen Länder finden Sie in der Bildergalerie am Ende der Seite.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg steht inzwischen für mehr als 99 Prozent der Haushalte eine Grundversorgung von mindestens einem MBit/s zur Verfügung. Die Grundversorgung von einem MBit/s konnte in Baden-Württemberg von 97,4 Prozent im Jahr 2011 auf 99,3 Prozent Ende 2012 gesteigert werden. Mehr als 76 Prozent der Haushalte in Baden-Württemberg können über Breitbandanschlüsse mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s verfügen (Stand Ende 2012).

Die Landesregierung unternimmt im Rahmen ihrer Breitbandinitiative Baden-Württemberg II zahlreiche Anstrengungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung. Der Schwerpunkt liegt auf dem Aufbau von glasfaserbasierten Hoch- und Höchstgeschwindigkeitsnetzen. Zusätzlich wird das im Rahmen der Breitbandinitiative Baden-Württemberg II neu geschaffene Förderinstrument der landkreisweiten Planung sehr gut angenommen. Zwei Drittel der Landkreise hat mit der Überplanung begonnen oder konkrete Planungsabsicht geäußert. Die Umsetzung dieser Planungen führt zu einer Verbesserung des Ausbaustandes in weiten Teilen des Landes und wird von der Landesregierung durch entsprechend bereitgestellte Fördermittel auch für den Bau der Infrastruktur unterstützt.

Baden-Württemberg hält die Ziele der Bundesregierung bis 2018 für gut, aber auch für ambitioniert. Das Land erwartet, dass der Bund den wohlklingenden Worten endlich Taten folgen lässt und die Gemeinden und Bundesländer mit dem Thema Breitbandausbau nicht länger alleine lässt. Neben finanziellen Anstrengungen von Bundesseite wird erwartet, dass sich der Bund in Brüssel für mehr Handlungsspielraum einsetzt, denn das strenge EU-Wettbewerbsrecht bremst die Gemeinden und Kreise bisher aus und der freie Markt alleine löst den Ausbau erkennbar nicht.

Bayern

Zum Stand der Breitbandanbindung verweist Bayern auf den Breitbandatlas.

Der Arbeitsaufwand für die Kommunen soll sich durch die Vereinfachung der EU-notifizierten Breitbandrichtlinie um die Hälfte reduzieren. Der Vorschlag Bayerns zur Änderung der Förderrichtlinie sieht folgende Erleichterungen vor: Eine Kommune soll künftig selbst entscheiden können, wo der Ausbau erfolgt, die Beschränkung auf Gewerbe- und Kumulationsgebiete soll aufgehoben werden. Die Klärung, ob ein Telekommunikationsunternehmen in einem Fördergebiet eigenwirtschaftlich in schnelles Internet investiert, soll beschleunigt werden. Statt wie bisher drei Jahre sollen sie künftig dafür nur noch ein Jahr Zeit haben. Auf die zweimalige Beteiligung der Bundesnetzagentur soll komplett verzichtet werden. Eine überarbeitete Richtlinie wurde der Kommission informell zugeleitet.

Weiterhin soll die Beratung für die Gemeinden verbessert werden. Für den administrativen Aufwand der Kommunen für die Beteiligung am Förderverfahren (Beauftragung externer Planungsbüros, Personal- und Sachaufwand in der Kommune) sollen sie ein „Startgeld Netz“ in Höhe eines Festbetrags von 5.000 Euro erhalten. Die 51 Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung mit ihren 22 Außenstellen dienen als Ansprechpartner für die Kommunen vor Ort. Damit steht bayernweit pro Landkreis ein Breitbandmanager zur Verfügung, der die Kommunen im gesamten Förderverfahren begleitet und sich eng mit der Bewilligungsstelle bei der Regierung abstimmt.

Das Bayerische Breitbandzentrum wurde nach Amberg verlagert. Es hat bereits zu Jahresbeginn seine Arbeit aufgenommen. Hauptaufgaben sind die Koordinierung der Beratung durch die Breitbandmanager und die Sicherstellung beziehungsweise Optimierung der Beratungsqualität.

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