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Höhenflug und Absturz
Nach neuem Recht kann die BWA-Nutzung nur nach Prüfung der standortindividuellen Voraussetzungen erfolgen und ermöglicht die Zuteilung für lokale und kleinere Geschäftsmodelle, etwa wenn eine Gemeinde seine Anwohner mit DSL/Mobilfunk-Ersatz versorgen möchte. Im Prinzip könnten sich auch Unternehmen für ihre Betriebsgelände eine BWA-Lizenz beschaffen.
Die Bundesnetzagentur spricht von BWA und nicht von WiMAX, weil die Frequenz-Vergabe Technik-unabhängig sein sollte und sowohl das Duplexverfahren Frequency Division Duplexing (FDD) als auch Time Division Duplexing (TDD) erlaubt. WiMAX-Lösungen für lizenzbehaftete Frequenzen verwenden FDD, während die Systeme für lizenzfreie Frequenzen auf TDD zurückgreifen.
Solche lokale Lizenzen kosten entsprechend wenig: „Beispielsweise ergibt sich bei einer Zuteilung von 14 Megahertz (gepaart) sowie einem Versorgungsbereich mit einer Fläche von 100 Quadratkilometern und einer Bevölkerungsdichte von 146 Einwohner pro Quadratkilometer eine Zuteilungsgebühr von 1.513,51 Euro“, heißt es im Amtsblatt. Maximal sind für alle Bereiche 12.500.000 Euro zu entrichten.
Bewerbungen können bereits abgegeben werden. Alle, die in den ersten acht Wochen eingehen werden so behandelt, als wären alle zugleich eingetroffen. Danach gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Ob diese lokalen Lizenzen das WiMAX-Geschäft jedoch anheizen können, dürfte mehr als fraglich sein. Und über diese neue Möglichkeit, Lizenzen zu erwerben, hinaus sieht die Bundesnetzagentur keinen Handlungsbedarf, obwohl sich abzeichnet, dass die verbliebenen Lizenzinhaber, die 2006 mitgesteigert hatten, ihre Auflagen zur 15prozentigen Abdeckung kaum erfüllen können.
Auf die Frage, was passiert, wenn DBD der Verpflichtung nicht nachkomme, antwortet Geschäftsführer Steck: „Das möchte ich nicht kommentieren, da dies eine Entscheidung der Bundesnetzagentur wäre, die ich nicht beeinflussen kann. DBD ist weiterhin extrem bemüht, die Vorgaben der Bundesnetzagentur zu erfüllen.“
Der Pressesprecher dieser Behörde, Rudolf Boll, wiederum sagt, er könne nicht wissen, wie weit die Lizenzinhaber ihren Ausbau vorangetrieben haben. Noch hätten die Firmen Zeit, ihre Netze und ihre Technik zu entwickeln.
Ohnehin könne die Zahl der Kunden nichts über den Status der Infrastruktur aussagen. Die stehe vielleicht bis zum Ende des Jahres, müsse aber nicht zwangläufig viele Kunden aufweisen. „Wer weiß was bis dahin noch passiert.“ So gebe es auch keinen „Plan B“ oder Vorstellungen davon, welche Konsequenzen es nach sich zöge, wenn die Lizenzinhaber ihre Verträge nicht erfüllten.
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