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Illegale Software erkennen und vermeiden So erkennen Sie illegale Software und lizenzieren richtig und legal

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Laut der jüngsten Global Software Studie der BSA | The Software Alliance sind allein in Deutschland 20 Prozent der eingesetzten Software nicht lizenziert. Dadurch entstehen nicht nur wirtschaftliche Schäden, sondern die Nutzer riskieren neben rechtlichen Konsequenzen auch eine Gefährdung Ihrer IT-Systeme.

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Der Einsatz illegaler Software birgt viele Risiken. Wer ordnungsgemäß lizenzierte Software einsetzt, vermeidet solche Risiken.
Der Einsatz illegaler Software birgt viele Risiken. Wer ordnungsgemäß lizenzierte Software einsetzt, vermeidet solche Risiken.
(Bild: © gonin - stock.adobe.com)

Angesichts der rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Risiken, die der Einsatz illegaler Software birgt, sollten Nutzer ausschließlich ordnungsgemäß lizenzierte Software erwerben und einsetzen. Wie Sie illegale Software erkennen, welche Risiken durch den Einsatz illegaler Software entstehen und was Sie tun können, um auf der sicheren Seite zu sein, dazu wollen wir Ihnen im Folgenden einige Hinweise geben, wobei wir uns auf die Software von Microsoft fokussieren:

Formen illegaler Software

Illegale Software wird in unterschiedlichen Formen angeboten bzw. eingesetzt:

Raubkopien
Diese sind sozusagen der „Klassiker“ der illegalen Software und werden nach wie vor zum Verkauf angeboten. Dabei kann es sich um optische Datenträger wie z.B. DVDs handeln, die originalen Datenträgern täuschend ähnlich sehen. Es werden aber auch selbstgebrannte DVD-Rs oder USB-Speichersticks, die nicht vom Softwarehersteller stammen, mit darauf gespeicherter Software zum Verkauf angeboten.

Einzelne Produktbestandteile als „Lizenzen“
Insbesondere auf Onlinehandelsplattformen werden einzelne Produktbestandteile von Microsoft-Softwarepaketen als angebliche „Lizenzen“ angeboten, so z.B. einzelne Echtheitszertifikate (Certificates of Authenticity, kurz COAs). Diese sind aber keine Lizenzen, sondern sollen nur die Echtheit der ursprünglich dazugehörenden Programmkopie garantieren. Der Verkauf einzelner COAs ist im Übrigen auch markenrechtswidrig.

Bloße Product Keys als „Lizenzen“

Vielfach finden sich Angebote für bloße Product Keys als angebliche „Lizenzen“. Bloße Product Keys beinhalten aber keine Nutzungsrechte an einer Software und sind daher keine Lizenzen, wie auch Gerichte schon bestätigt haben. Sie dienen lediglich dazu, dass derjenige, der über die Software und ein (vertragliches oder gesetzliches) Recht zur Nutzung derselben verfügt, die Software aktivieren und somit faktisch dauerhaft nutzen kann. Nur wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, darf „gebrauchte“ Software auch in der Form weiterübertragen werden, dass dem Nacherwerber ein Product Key übermittelt wird (auf diese Voraussetzungen gegen wir im Folgenden noch näher ein).

Installation von Software ohne Lizenz

Wer Software installiert, vervielfältigt diese. Dies ist nur dann erlaubt, wenn der Nutzer über eine entsprechende Lizenz, ein entsprechendes Recht zur Nutzung der Software verfügt. Fehlt eine solche Lizenz, dann ist die so erstellte Kopie der Software illegal und es besteht kein Recht zur Nutzung der installierten Software.

► Information auf der Microsoft Homepage zu den Merkmalen originaler Software

Microsoft hilft beim Erkennen von Raubkopien

Microsoft unterstützt Sie, wenn es darum geht, illegale Software von legaler Software zu unterscheiden: Wenn Sie Software erworben haben und sich unsicher sind, ob es sich um originale Microsoft-Software handelt, dann können Sie auf den Microsoft Produktidentifikationsservice (Microsoft PID Service) zurückgreifen und die fraglichen Produkte auf ihre Echtheit hin überprüfen lassen.

► Kontaktdaten des Microsoft PID Services und die Voraussetzungen für die Produktprüfung

Hier sollten Sie Vorsicht walten lassen

Vorsicht bei auffällig niedrigen Preisen. Microsoft Windows 10 für 2,99 € oder Microsoft Office Professional Plus 2019 für 5,99 €? Solche auffällig niedrigen Preise findet man teilweise im Internet, insbesondere bei Angeboten auf Onlinehandelsplattformen. Auch wenn die zu solchen Preisen angebotene Software nicht zwingend illegal sein muss, so sind diese doch zumindest ein Indiz dafür, dass mit der angebotenen Software bzw. Lizenz möglicherweise etwas nicht in Ordnung ist. Bei auffällig niedrigen Preisen ist daher ein gewisses Misstrauen angebracht. Denn nach wie vor gilt: Wenn das Angebot zu gut ist, um wahr zu sein, dann ist es in der Regel auch nicht wahr, d.h. es handelt sich möglicherweise um illegale Software. Deshalb sollten Käufer beim Händler gezielt nachfragen, wie der extrem günstige Preis zustande kommt.

Vorsicht bei selbstgebrannten Datenträgern

Bietet Ihnen ein Händler Microsoft-Software auf selbstgebrannten optischen Datenträgern (CD-Rs/DVD-Rs) an, dann sollten Sie besonders vorsichtig sein. Nicht selten handelt es sich nämlich um Raubkopien, mithin Programmkopien, die ohne ein entsprechendes Recht zur Vervielfältigung der Software hergestellt wurden. Selbst rechtmäßig hergestellte Sicherungskopien dürfen übrigens nach einem Urteil des EuGH vom 12.10.2016 (Az. C-166/15) nicht verkauft werden, und zwar auch dann nicht, wenn der ursprünglich gelieferte Original-Datenträger zerstört wurde oder verloren gegangen ist.

Vorsicht beim Kauf bloßer Product Keys

Beim Kauf bloßer Product Keys ist Vorsicht geboten: Wie bereits erwähnt, stellen diese keine „Lizenz“ dar, sodass Sie als Nutzer der Erwerb eines bloßen Product Keys nicht dazu berechtigt, diejenige Software, die sich mit dem Product Key aktivieren lässt, zu nutzen. Hierzu sind Sie nur dann berechtigt, wenn Sie zusätzlich zu dem Product Key über ein vertragliches oder ein gesetzliches Recht zur Nutzung der Software verfügen. Ein solches gesetzliches Nutzungsrecht kann gegeben sein, wenn bestimmte Voraussetzungen für den Erwerb und die Nutzung von „gebrauchter“ Software vorliegen (dazu sogleich). Übrigens: Der Umstand, dass ein Product Key bei der Aktivierung „funktioniert“, ist noch kein Beleg dafür, dass die Software auch ordnungsgemäß lizenziert ist. Die Aktivierung ist ein technischer Vorgang, keine rechtliche Prüfung.

Besonderheiten bei „gebrauchter“ Software

„Gebrauchte“ Software (also Software, die ursprünglich von einem anderen Nutzer erworben wurde) kann dann legal weiterverkauft, erworben und genutzt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen, die dazu führen, dass sich das ausschließliche Recht von Microsoft auf Verbreitung der Programmkopie „erschöpft“ hat, vorliegen. Diese Voraussetzungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Die fragliche Programmkopie muss ursprünglich von Microsoft oder mit Zustimmung von Microsoft im Gebiet der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein.
  • Dem Ersterwerber muss das Recht eingeräumt worden sein, die Software dauerhaft zu nutzen, d.h. es handelt sich um eine zeitlich unbegrenzte Lizenz (kein Software-Abonnement o.ä.).

Wenn die Erschöpfung eingetreten ist, dann darf der Händler die „erschöpfte“ Programmkopie auch in der Form weiterverbreiten, dass er dem Erwerber einen Product Key übermittelt.

Liegen die o.g. Voraussetzungen vor, so dürfen sie als Nacherwerber eine solche „erschöpfte“ Programmkopie installieren und nutzen, sofern der Ersterwerber seine Programmkopie entweder an Sie übergeben oder spätestens zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs unbrauchbar gemacht hat (gab es weitere Vorerwerber, dann gilt für diese dasselbe).

Sie als Nutzer der „gebrauchten“ Software müssen im Streitfalle das Vorliegen der o.g. Voraussetzungen darlegen und beweisen.

Daher sollten Sie sicherstellen, dass Sie nur „gebrauchte“ Software erwerben, bei der sämtliche vorerwähnten Voraussetzungen nachweislich vorliegen. Sind diese Voraussetzungen nämlich nicht gegeben, dann können Sie kein gesetzliches Recht zur Nutzung der Software erwerben. Das gilt selbst dann, wenn Sie – ggf. im Vertrauen auf Bekundungen des Händlers, die Software sei legal – glauben, es sei alles in Ordnung. Denn es gibt keinen gutgläubigen Erwerb von urheberrechtlichen Nutzungsrechten.

Die Risiken des Einsatzes illegaler Software

Die Nutzung illegaler Software birgt vielfältige Risiken, die eine ernstzunehmende Bedrohung darstellen:

So erhöht die Nutzung illegaler Software das Risiko, die eigenen IT-Systeme mit Malware zu infizieren. Laut einer Studie International Data Corporation (IDC) aus dem Jahre 2017 besteht eine Korrelation zwischen der Nutzung illegaler Software und der Infektion mit Malware; diese Korrelation ist hoch: Die Wahrscheinlichkeit, seine IT-Systeme durch die Nutzung von illegaler Software mit Malware zu infizieren, liegt in Westeuropa laut IDC-Studie bei 28% für Privatanwender und 22% für Unternehmen. Die Kosten, die Unternehmen in Europa hierdurch entstehen sind enorm. Sie belaufen sich nach den Ergebnissen der IDC-Studie auf 37 Mrd. Euro, davon 19 Mrd. Euro direkte Kosten und 18 Mrd. Euro Kosten aufgrund von Datenverlust. Hinzu kommt, dass Unternehmen durch die Infektion ihrer IT-Systeme mit Malware aufgrund des Einsatzes illegaler Software den Verlust von Daten und von geistigem Eigentum riskieren.

Bei illegaler Software besteht weiterhin das Risiko, dass diese möglicherweise nach einiger Zeit nicht mehr nutzbar ist; so kann es z.B. dazu kommen, dass eine erneute Aktivierung der Software nach einer erneuten Installation nicht möglich ist, weil der Product Key von Microsoft aufgrund eines festgestellten Missbrauchs gesperrt wurde.

Nutzer illegaler Software haben darüber hinaus keinen Anspruch auf Support für diese Software durch Microsoft. Bei auftauchenden Problemen sind die Nutzer illegaler Software daher auf sich alleine gestellt. Das kann nicht nur einzelne Benutzer, sondern ganze Abteilungen eines Unternehmens und letztlich das ganze Unternehmen beeinträchtigen, wenn z.B. Probleme mit einer unternehmensweit eingesetzten Microsoft-Software auftauchen.

Schließlich besteht für die Nutzer illegaler Software das Risiko, dass der Softwarehersteller rechtliche Maßnahmen wegen der illegalen Nutzung der Software ergreift. Wer illegale Software installiert und nutzt, verstößt insbesondere gegen das Urheberrechtsgesetz. Dies kann nicht nur zur Unterlassung der Nutzung, sondern bei schuldhaftem Handeln – hierfür genügt bereits Fahrlässigkeit – auch zur Zahlung von Schadensersatz an den Rechtsinhaber verpflichten. Daraus kann eine doppelte finanzielle Verpflichtung entstehen: Zum einen müssen legale Versionen der Software erworben werden, um die illegalen Versionen ersetzen zu können („Nachlizenzierung“) und zum anderen muss ggf. Schadensersatz an den Rechtsinhaber gezahlt werden. Darüber hinaus ist die Verletzung fremder Urheberrechte auch grundsätzlich strafbar, sodass die Nutzung illegaler Software sogar strafrechtliche Konsequenzen haben kann.

Wie erfahren Softwarehersteller von der Nutzung illegaler Software?

Die Verwendung illegaler Software kann auf verschiedenen Wegen bekannt werden: So sehen beispielsweise einige Volumenlizenzverträge von Microsoft vor, dass Microsoft Audits durchführen darf, bei denen geprüft wird, ob der Lizenznehmer über die ausreichende Anzahl valider Lizenzen für die eingesetzte Software verfügt. Immer wieder kommt es auch vor, dass sich (ausgeschiedene) Mitarbeiter eines Unternehmens z.B. an die BSA | The Software Alliance wenden und auf die Verwendung illegaler Software im fraglichen Unternehmen hinweisen. Solche Hinweise können dann zur Einleitung rechtlicher Schritte gegen das betroffene Unternehmen und dessen Verantwortliche führen. Weiterhin kann ein auffälliges Aktivierungsverhalten den Einsatz illegaler Software indizieren, so z.B. wenn ein Product Key, der zu einem Lizenzvertrag, mit dem eine (einzige) Lizenz für die Nutzung eines bestimmten Computerprogramms gewährt wurde, für eine Vielzahl von Aktivierungen verwendet wurde.

Vorsicht vor ESD-Versionen von Microsoft Windows Server

Über das Internet werden häufig auch Electronic Software Delivery-Versionen (ESD) von Microsoft Windows Server vertrieben. Häufig wird diese Version auch als „Download Version“ von Microsoft Windows Server bezeichnet. Bei Erwerb einer solchen Lizenz erhalten Kunden einen Link über den die Software heruntergeladen werden kann. Hier ist natürlich besondere Vorsicht geboten, was genau geliefert wird, und ob die gekaufte Lizenz auch legal ist. Microsoft bietet solche Versionen generell nicht selbst an. Häufig handelt es sich bei ESD-Versionen um gebrauchte Software. Hier sollten Sie die gleiche Sorgfalt walten lassen, wie beim Kauf von gebrauchten Datenträgern und Lizenzen.

Risiken vermeiden und gleichzeitig günstig lizenzieren

Um die vorerwähnten Risiken zu vermeiden, sollten Sie nur originale Software von vertrauenswürdigen Kooperationspartnern erwerben.

Der Erwerb ordnungsgemäß lizenzierter, originaler Microsoft-Software muss noch nicht einmal teuer sein. Unternehmen wie Thomas­Krenn bieten Microsoft OEM-Lizenzen an, die sehr günstig die Lizenzierung für verschiedenste Produkte abdecken. ln großen Netzwerken lassen sich auch Volumenlizenzen über OEMs erwerben und dadurch Geld sparen. Es lohnt sich also, Preise zu vergleichen, günstig zu lizenzieren und gleichzeitig alle Produkte, die eingesetzt werden, in eine zentrale Lizenzpolitik des Unternehmens einzubinden.

Fazit

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aufgezeigten Risiken müssen Nutzer sicherzustellen, dass die von Ihnen verwendete Software legal erworben wurde und korrekt lizenziert ist. Software sollte nur aus vertrauenswürdigen Quellen bezogen werden. Die Erwerber müssen nachvollziehen können, was sie konkret erwerben – sie müssen ihrem Lieferanten vertrauen können

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