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Cloud-Anwendungen im Rechenzentrum
Im Rechenzentrum laufen meist umfangreiche Datenbanken, Webserver und E-Commerce-Architekturen, viele davon virtualisiert. Dafür und für die Nutzung von Prozessorleistung haben die Hersteller spezielle Lizenzen mit gesonderten Nutzungsbestimmungen entwickelt. IBM berechnet beispielsweise Processor Value Units (PVU) und nennt bestimmte Voraussetzungen und Einschränkungen, wenn ihre Software in virtuellen Maschinen (VMs) läuft.
Betreibt also ein Unternehmen IBM-Software in einer Cloud, will Big Blue die volle Prozessorleistung derjenigen physischen Maschine wissen, auf der die entsprechende Cloud-Umgebung läuft. Ist jedoch ein Dienstleister der Besitzer dieser Maschine, kann es passieren, dass er die Auskunft verweigert – selbst wenn er wüsste, wo in seiner global virtualisierten Cloud-Infrastruktur diese bestimmte Maschine steht. Selbst wenn er die Auskunft geben kann und will, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Software-Hersteller seinen Kunden für die volle Kapazität dieser Maschine zahlen lässt, obwohl die VM des Kunden nur einen Bruchteil dieser Leistung beansprucht. Dies kann auf Dauer kostspielig werden.
Firmeneigene App-Portale
Im Appstore einer Private Cloud stehen den Mitarbeitern Cloud-Services zum virtuellen Download zur Verfügung und sie nehmen diese Tools gerne in Anspruch, um etwa ihre Reisekostenabrechnung, Team-Kollaboration oder Urlaubsverwaltung effizienter zu bewältigen. Handelt es sich um firmenfremde Software, verbergen sich Risiken in deren Nutzung. Das Unternehmen sollte prüfen, dass die jeweilige Cloud-Lizenz den angemessenen Umfang für diese Cloud-Instanz (üblicherweise eine VM) aufweist. Wenn etwa eine SQL-Server-Lizenz mit der Nutzung von acht Prozessoren verbunden ist, freut sich zwar der Endbenutzer über die tolle Leistung, aber die IT könnte dabei ihre Lizenzbeschränkungen überschreiten. „Besser wäre es“, rät Hofmeier, „dem Mitarbeiter mehrere Wahlmöglichkeiten anzubieten, um so die effizienteste Option zu wählen.“
Ein weiteres Risiko besteht, wenn Nutzer mehrere Instanzen eines Service hintereinander anfordern und vergessen, die früheren Instanzen abzuschalten. Sein Unternehmen muss deshalb diese alten, ungenutzten Instanzen des Cloud-Service bezahlen. Angesichts der dynamischen Cloud-Technik kann es sehr schnell zu solchen Ansammlungen von Shelfware kommen. Meist merkt das Unternehmen erst etwas davon, wenn der Cloud-Provider sie in Rechnung stellt. Um dem zuvorzukommen und so bares Geld zu sparen, empfiehlt sich der Einsatz einer SLO-Lösung, die solche „toten Instanzen“ überwacht und beseitigt.
Angenommen, ein Mitarbeiter ist gewieft genug, einen einmal genutzten Datenbank-Service nach Gebrauch durch Abo-Kündigung wieder abzuschalten, so bedeutet das noch lange nicht, dass diese „Außerdienststellung“ sofort und widerspruchslos erfolgt. „Die Lizenz kann weiterhin für einen bestimmten Zeitraum an diese Instanz gebunden sein“, gibt Hofmeier zu bedenken. Will der nächste Nutzer den gleichen Service in Anspruch nehmen, darf die IT ihm nicht die scheinbar „tote“ Lizenz übertragen, sondern muss ihm eine brandneue Lizenz geben. Das führt zu unbeabsichtigten und unnötigen Kosten.
SLO und SAM als Teil der Cloud-Planung
Angesichts dieser Vielzahl potenzieller Risiken raten die Experten nicht nur zu einer intensiven Bestandsaufnahme, bevor ein Unternehmen umfangreich in Cloud-Services investiert. Vielmehr sollten Fachleute für Software Asset Management mit am Tisch sitzen, wenn ein Unternehmen ein bestimmtes Cloud-Nutzungsmodell plant. „Sie bringen ihr spezifisches Fachwissen in das Design von Cloud-Services ein und stellen sicher, dass die Verwaltung und die Optimierung von Cloud-Lizenzen Bestandteil des geplanten Cloud Management-Stapels sind“, so Hofmeier. Diese Lizenz-Fachleute können nicht nur bei der Planung des Cloud-Betriebs helfen, sondern auch beim Aushandeln günstigerer Lizenzbestimmungen.
Die IT-Verantwortlichen sollten sich mit folgenden Fragen auseinandersetzen, rät Obert von Comparex: „Was für Programme werden benötigt und in welchen Mengen? Welche Lizenzbestimmungen ändern sich mit dem Gang in die Cloud, und kann ich diese als Unternehmen auch erfüllen? Welche Verträge sind dafür passend?“ Die IT könne anschließend nicht nur qualitätsvolle Services liefern, sondern dies auch zu optimierten Kosten tun.
Aktuelle SAM-Lösungen
Unternehmen, die in die Cloud migrieren möchten, sollten zuvor den Status Quo aller Softwarelizenzen kennen und ganz genau wissen, was für Software unternehmensweit im Einsatz ist. Um dies festzustellen, bietet Comparex aus Leipzig den SAM2GO Profiler an. Unternehmen erhalten demzufolge detaillierte und übersichtlich aufbereitete Informationen zu der komplett installierten Software im Unternehmen, filterbar nach diversen Kriterien. So kann nach Angaben von Obert beispielsweise die Anzahl der Installationen pro Software-Produkt angezeigt werden oder vorhandene neue Versionen, Upgrades und Patches für jedes einzelne Produkt. „Es kann nach lizenzpflichtiger und Open-Source-Software klassifiziert werden oder nach Software, die keinen Hersteller-Support mehr erhält.“ Software mit potenziellen Sicherheitsrisiken lässt sich ebenso filtern wie die verschiedenen Funktionen der eingesetzten Software. Der SAM2GO Profiler sei in der Lage, über 16.000 Software-Hersteller, die sich evtl. unternehmensweit im Einsatz befinden, zu verwalten – und nicht nur die großen Standard-Softwarehersteller.
Flexera Software bietet mit der FlexNet Manager Suite eine Lösung für SAM und SLO an, die sich laut Anbieter in allen Umgebungen einsetzen lässt, von on-premise bis zur Cloud. Sie überwacht die Compliance mit Lizenzumfängen und reduziert das Risiko für Nachzahlungsgebühren. Sie sucht nach Shelfware und entfernt unlizenzierte, veraltete oder sogar unautorisierte Software (vulgo „Raubkopien“) im Firmennetzwerk. Das hat den nützlichen Nebeneffekt, die Angriffsfläche für Cyberkriminelle auf ein Minimum zu beschränken.
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