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EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (KI-VO) ChatGPT & Co.: KI-Kompetenz wird verpflichtend

Von Ira Zahorsky 2 min Lesedauer

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Am 2. Februar 2025 tritt Artikel 4 der EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (KI-VO; AI Act) in Kraft. Ab dann sind Arbeitgeber für die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden verantwortlich. Die G Data Academy hat dazu einen KI-Kurs aufgesetzt.

Ab 2. Februar 2025 müssen Arbeitnehmer KI-kompetent sein. Dann tritt Artikel 4 der EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (KI-VO) in Kraft.(Bild:  Pippin - stock.adobe.com / KI-generiert)
Ab 2. Februar 2025 müssen Arbeitnehmer KI-kompetent sein. Dann tritt Artikel 4 der EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (KI-VO) in Kraft.
(Bild: Pippin - stock.adobe.com / KI-generiert)

Auch wenn, wie bei NIS2, bei der europäischen KI-Verordnung noch nicht alles geklärt ist – z. B. gibt es bisher weder ein nationales Durchführungsgesetz noch eine offizielle Aufsichtsbehörde – tritt am 2. Februar 2025 ein weiterer Teil davon in Kraft. Der Artikel 4 beschäftigt sich mit „KI-Kompetenz“.

KI-VO Artikel 4: KI-Kompetenz

Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj?locale=de

Was müssen Arbeitgeber tun?

Was bedeutet das nun für Arbeitgeber konkret? Vielen Arbeitnehmenden fehlt noch das entsprechende KI-Knowhow. Um die Potenziale und Risiken von ChatGPT, Claude, Deepseek, Copilot und anderen Künstlichen Intelligenzen zu erkennen und um mit den Anwendungen verantwortungsvoll zu interagieren, müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ihre Mitarbeitenden verpflichtend schulen.

Im Rahmen der Security Awareness Trainings hat beispielsweise die G Data Academy dazu einen KI-Kurs aufgesetzt. Hier geht es um den sicheren Einsatz der KI-Technologien sowie um die Verbesserung der Arbeitseffizienz. Der Kurs kann in 14 Sprachen absolviert werden. Die Inhalte stehen sowohl über das eigene Learning Management System der G Data Academy als Full-Service-Angebot bereit als auch als Content-only. So können Firmen und Organisationen die Trainings in ihre bestehende Lernplattform integrieren.

Wird die Umsetzung kontrolliert?

Die Umsetzung der KI-Verordnung soll durch nationale Aufsichtsbehörden erfolgen, die aber erst bis 2. August 2025 etabliert werden müssen. Voraussichtlich wird in Deutschland die Bundesnetzagentur dafür verantwortlich sein.

Weitere Informationen und Unterstützung stellt die Bundesnetzagentur unter „Anlaufstellen für Ihr Digitalisierungsvorhaben“ bereit.

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