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Jeder dritte Arbeitnehmer surft im Büro durch das Internet Bitkom gibt Hinweise zur privaten Web-Nutzung im Unternehmen

Redakteur: Martin Hensel

Laut dem Branchenverband Bitkom verfügen 95 Prozent der deutschen Unternehmen über einen Internet-Zugang. Rund 30 Prozent der Angestellten dürfen über diesen während der Arbeitszeit ins Internet. Ganz unproblematisch ist dies jedoch nicht immer: Der Verband gibt einige Tipps, was beim privaten Surfen am Arbeitsplatz zu beachten ist.

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Fast jeder dritte Deutsche surft am Arbeitsplatz im Internet: Laut dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) nutzen 30 Prozent der Angestellten den Online-Zugang im Büro. 19 von 20 Betrieben mit mindestens zehn Beschäftigten sind mittlerweile ans Netz angeschlossen.

Trotz der wachsenden Verbreitung der privaten Internetnutzung in Firmen sind dabei einige Dinge zu beachten. Ob sie erlaubt ist, regelt in Deutschland kein spezielles Gesetz. „Die private Internetnutzung im Job sollten sich Mitarbeiter gut überlegen“, rät daher Bitkom-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. Der Verband gibt daher einige Tipps, um Ärger mit dem Arbeitgeber zu vermeiden:

Wer entscheidet über die private Nutzung des Internets?

Ganz allein der Arbeitgeber. Unternehmen sind nicht verpflichtet, das private Surfen am Arbeitsplatz zu gestatten. Firmen können den Web-Zugriff allgemein gestatten oder an bestimmte Zeiten oder Webseiten binden.

Was gilt, wenn es keine Regelung gibt?

Ohne konkrete Vereinbarungen gehen Gerichte laut Bitkom möglicherweise von einer Duldung der privaten Internetnutzung aus. Dies kann für Arbeitnehmer von Vorteil sein, falls es diesbezüglich einmal zum Streit kommt.

Wie können sich Arbeitnehmer absichern?

Angestellte sollten eventuell bestehende Regeln in der Personalabteilung erfragen. Generell rät Bitkom zur Vereinbarung einer eindeutigen Regelung bezüglich des privaten Surfens. Ein Beispiel dafür ist eine arbeitsvertragliche Vereinbarung oder Richtlinie.

Welche Kontrollmöglichkeiten hat der Arbeitgeber?

Ist die private Internetnutzung erlaubt, darf der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Mitarbeiters nur in Ausnahmefällen das Surfverhalten kontrollieren. Selbst bei einem Verbot des Internetzugriffs gelten eingeschränkte datenschutzrechtliche Bestimmungen. Stichproben, ob der Mitarbeiter nur dienstlich das Internet nutzt, sind dabei gestattet.

Web- und E-Mail-Verbindungsdaten dürfen aber nicht genutzt werden, um Mitarbeiter systematisch zu kontrollieren. Eine Vorratsdatenspeicherung von personenbezogenen Nutzungsdaten ist innerhalb von Firmen nicht vorgeschrieben und auch nicht erlaubt. „Eine detaillierte Überwachung von Mitarbeitern ist tabu“, betont Scheer. Besser als ein Verbot seien klare Regeln, in welchem Umfang die Angestellten das Web privat nutzen dürfen.

Droht im Zweifelsfall die Kündigung?

Intensive unerlaubte private Web-Nutzung während der Arbeitszeit kann eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten darstellen. Vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber den betreffenden Mitarbeiter in der Regel jedoch zunächst abmahnen.

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