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Vorratsdatenspeicherung (VDS) zur Kriminalitätsbekämpfung ist nicht legal. Doch auch Alternativverfahren stoßen auf Skepsis bis Ablehnung. Das „Stehaufmännchen“ VDS kommt immer wieder aufs Tablett. (Bild: Scanrail - stock.adobe.com)
Vorratsdaten­speicherung versus Quick Freeze

Wird die Vorrats­daten­speicherung einge­froren oder nicht?

Böse Zungen sprechen von der „Und immer grüßt das Murmeltier“-Speicherung und meinen damit die Vorratsdatenspeicherung (VDS). Kaum hat man sich auf eine Alternative wie „Quick Freeze“ geeinigt, kommt die nächste Forderung nach VDS. Für die Wirtschaft ist Rechtssicherheit wichtig, beklagen Verbände. Leider ist diese noch immer nicht in Sicht. Wir geben einen Überblick.

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