Die MeinHotspot GmbH rät Hotspot-Betreibern, sich gegen Schadsoftware, Hackerangriffe und unberechtigte Zugriffe auf sensible Daten zu wappnen. Um Abmahnungen zu vermeiden, sollte zudem die IP-Adresse des Betreiberanschlusses nach außen hin nicht sichtbar sein.
Bei MeinHotspot könne die per VPN-Tunnel verschlüsselte IP-Adresse des Hotspot-Betreibers bei einer Rechtsverletzung im Internet durch Dritte nicht ermittelt werden.
(Bild: Bild: MeinHotspot)
„Hotspots sind gerade für gewerbliche Anbieter eine große Chance. Das gilt aber nur bei professionellen Netzen, die vor Viren, Trojanern, Hackerangriffen und unberechtigten Zugriffen auf sensible Daten schützen“, erklärt Maximilian Pohl, Geschäftsführer und Mitgründer bei MeinHotspot in Berlin. Auch Abmahnungen seien möglich, wenn Betreiber von öffentlichen WLAN-Netzen ihre IP-Adresse nicht verschlüsseln.
MeinHotspot rät Betreibern, sich mit Virenschutz und Firewall gegen Risiken zu wappnen und dafür zu sorgen, dass die IP-Adresse des Betreiberanschlusses nach außen hin nicht sichtbar ist. „So kann der Betreiber bei einer Rechtsverletzung durch Dritte auch künftig nicht ermittelt werden und minimiert die Gefahr von Unannehmlichkeiten – ganz gleich wie sich die Gesetzeslage entwickelt“, sagt der Experte.
Wer sein Smartphone oder seinen Notebook mit einem laienhaft installierten WLAN-Hotspot verbindet, gehe ein akutes Wagnis ein: „Sobald sich verschiedene Geräte in demselben WLAN-Netzwerk befinden, kann theoretisch jeder Nutzer auf die Daten der anderen Geräte zugreifen. Hotspot-Nutzer, die ihre Geräte nicht selbst für die Nutzung in offenen Netzen abgesichert haben, sind ein leichtes Ziel für unberechtigte Zugriffe Dritter“, erklärt der MeinHotspot-Geschäftsführer.
Besonders gewerbliche Betreiber der freien WLAN-Hotspots in Geschäften oder Hotels seien von unbefugten Zugriffen betroffen: „Nicht nur bei kleineren Einzelhändlern und Unternehmen stoßen wir immer wieder auf herkömmliche WLAN-Systeme mit einfachen Verschlüsselungen, wie sie im Privaten eingesetzt werden. Auch bei größeren Unternehmen finden sich nicht voneinander isolierte Lösungen.“
Pohl: „Wenn solche WLAN-Anschlüsse ohne Sicherheitsmaßnahmen eingerichtet werden, können sich technisch versierte Nutzer Zugang zum Betreibernetz verschaffen – d.h. zu Kassensystemen oder Bürocomputern. Wer auf diese Weise die Veröffentlichung von Geschäfts-, Kunden- oder Mitarbeiterdaten riskiert, handelt fahrlässig. Professionelle Systeme indes verhindern den gegenseitigen Zugriff, indem alle Nutzer eines WLAN-Hotspots voneinander isoliert werden. Somit sind alle verbundenen Geräte zusätzlich gegen Schadsoftware wie Viren, Trojaner und Spam-Attacken geschützt.“
Stand vom 30.10.2020
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