Einrichtungen, die Besuchern einen WLAN-Anschluss zur Verfügung stellen, müssen mit Abmahnungen rechnen. Schutz soll nun ein Internet-Nutzungsvertrag bieten, den die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke kostenlos zur Verfügung stellt.
Ein Gesetz lässt jetzt auch Verbraucherschutzverbänden freie Hand bei Abmahnungen gegen Unternehmen, die vermeintlich den Datenschutz verletzen. Darauf weist der Rechtsanwalt Christian Solmecke hin, Partner der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke.
Können Dashcams als Beweismittel vor Gericht dienen und sind damit eine sinnvolle Anschaffung etwa für Vielfahrer? Darf man den Straßenverkehr überhaupt aufzeichnen? Ein aktuelles Gerichtsurteil bejaht diese Fragen. Doch gibt die Entscheidung endgültige Sicherheit?
Eine neue Berufsgruppe schickt sich an, die Cloud intensiv zu nutzen: Landwirte! Wie gleich mehrere neuer Studien zeigen, zieren sie sich heute noch etwas, wobei die üblichen Sicherheitsbedenken vorgebracht werden. Aber neue Techniken wie etwa der Einsatz von Drohnen werden so viele Daten produzieren, dass die Bauern auf kurz oder lang die Cloud nutzen müssen.
Mit einer Klage gegen Facebook vor dem EuGH versucht ein Datenschutzaktivist, der Datensammelwut von US-Internetriesen, im konkreten Fall Facebook, Einhalt zu gebieten. In der Hauptsache geht es um den Datenschutz und undifferenzierten Zugriff der von Facebook gesammelten Nutzerdaten in den USA. Eine Verletzung der EU-Grundrechtecharta?
„Das kommt darauf an...“, ist eine unter Juristen gern verwendete Phrase. Auch bei der Frage, inwieweit Amazon Kundenkonten sperren darf, muss man offenbar abwägen. Rechtsanwalt Christian Solmecke wirft in einer Stellungnahme einen differenzierten Blick auf die Situation.
Müssen auch Kleinunternehmer ihre Kunden über das Widerrufsrecht aufklären? Das Landgericht Arnsberg hat dazu ein Urteil gefällt, wie Christian Solmecke, Rechtsanwalt der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE, berichtet.
Nachdem die Staatsanwaltschaft auch den letzten Kopf des illegalen Streaming-Portals Kino.to vor Gericht gebracht hat, laufen die Vorbereitungen für weitere Klagen. Die Ermittler wollen Millionen von Nutzern an den Kragen. Doch so einfach ist die Verletzung des Urheberrechts nicht nachzuweisen.
Wer mit seinen Kunden telefoniert um zu fragen, ob sie mit der Abwicklung des vergangenen Auftrags zufrieden waren, kann unter Umständen abgemahnt werden.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hatte einem Bericht der Kanzlei „Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte“ zufolge darüber zu entscheiden, ob ein Mitarbeiter fristlos gekündigt werden darf: wegen Nichteinhaltung der Arbeitszeiten.