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#drosselkom, Netzneutralität & eGovernment Telekom-Drossel kommt am 24. Juni in den Petitionsausschuss

Redakteur: Gerald Viola

„Der Deutsche Bundestag möge ein Gesetz beschließen, das Internetanbieter ("Provider") verpflichtet, alle Datenpakete von Nutzern unabhängig von Ihrem Inhalt und Ihrer Herkunft gleich zu behandeln.“ Über 73.000 haben die Online-Petition unterschrieben. Der Bundes­tagsausschuss setzt sie auf die Tagesodnung, doch die Zeichen stehen schlecht.

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„Drosselkom“ und Netzneutralität kommt in den Bundestag
„Drosselkom“ und Netzneutralität kommt in den Bundestag
(Foto: Dino Osmic - Fotolia.com)

Schuld an der Debatte ist der 19-jährige Student Johannes Scheller. Er hat am 23. April beim Deutschen Bundestag eine Online-Petition für ein Gesetz zur Wahrung der Netzneutralität eingereicht.

Er begründete das unter anderem so: „Die Netzneutralität ist ein wichtiger und elementarer Grundbaustein eine freien Internets. Ist keine Netzneutralität gegeben, so besteht die Gefahr eines Zwei-Klassen-Internets, in dem die Provider kontrollieren, auf welche Dienste und Inhalte Nutzer zugreifen können. Das käme einer Zensur aus wirtschaftlichen Aspekten gleich.“

Und: „Die Aktualität diese Angelegenheit zeigt sich dadurch, dass ein führendes Telekommunikationsunternehmen in Deutschland gerade bei seinen Breitband-Internet-Tarifen eine Begrenzung des integrierten Datenvolumens eingeführt hat, dabei aber die eigenen Dienste teilweise ausnimmt.“

Sein Erfolg: Der Petitionsausschuss des Bundestags kommt am 24. Juni zu einer öffentlichen Anhörung über die Initiative zusammen. Und zu der Anhörung wird der Verfasser der Petition eingeladen, der dann sein Anliegen vortragen kann.

Während sich auch die EU-Kommission um Netzneutralität bemüht und alle Parteien im Deutschen Bundestag im Prinzip dafür sind, gibt es keine rechtliche Regelung.

Doch beim 4. Fachdialog Netzneutralität des Bundeswirtschaftsministerium unterstützten selbst die Telkom-Wettbewerber den Drossel-Vorstoß. Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) sieht keinen Weg, der an einer Überholspur im Netz vorbeiführe.

Mehr Transparenz oder ein Gesetz?

VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner betonte allerdings: „Es gilt, das Thema Netzneutralität vorrangig aus Sicht der Bürger zu betrachten. Best Effort im Internet muss für den Kunden nutzbar sein und zwar ebenso wie die von ihm gewollte und garantierte Qualität, beispielsweise bei Sprachtelefonie, bei TV-Empfang, Video-Abruf und anderen vom Kunden gewünschten Diensten. Wir gehen davon aus, dass zukünftig eine hohe Qualität der Übertragung bestimmter Dienste eine deutlich größere Rolle für die Kunden spielen wird als dies bislang im Internet der Fall ist.“

Staatssekretär Otto erklärte auf der Veranstaltung: „Das Internet, wie wir es mit seiner Freiheit und Vielfalt kennen, nutzen und schätzen, muss in jedem Fall erhalten bleiben. Die Bundesregierung wird die Netzneutralität wahren und notfalls die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern, falls Geschäftspraktiken das Fundament des freien Internets gefährden.“

Hans-Joachim Otto in einer Pressemitteilung: „Rückentwicklungen sind indiskutabel. Einschränkungen hinsichtlich der Gleichbehandlung aller Daten im offenen Internet lehnt die Bundesregierung grundsätzlich ab.“

Und weiter: „Wir haben die Bundesnetzagentur um die Vorlage eines umfassenden Berichts zu allen aufgeworfenen Fragen gebeten. Auf Grundlage des Berichts wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine eigene Bewertung vornehmen.“

Jan Krancke, der Regulierungsbeauftragter der Telekom, relativierte vor Journalisten die geplante Drosselgeschwindigkeit auf 384 KBit/s: „Wir wollen die Werte kontinuierlich überprüfen, auch die Menge des eingeschlossenen Volumens.“

Allerdings gab die Bundesnetzagentur bereits zu verstehen, dass sie keinen Anlass sehe, gegen das Tarifmodell der Telekom vorzugehen, fordert aber mehr Transparenz: „Ein Höchstmaß an Transparenz ist gerade auch angesichts der jüngsten Debatte zu den neu eingeführten Flatrate-Tarifen der Deutschen Telekom von besonderer Bedeutung. Die Bundesnetzagentur leistet mit ihrem Vorschlag einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion. Der Endkunde muss vor und nach dem Vertragsschluss wissen, welche Leistung er von seinem Anbieter erwarten kann, und die Leistung auch kontrollieren können.“

Die Monopolkommission dagegen kam bereits vor rund zwei Jahren zu folgender Einschätzung: „Um die Übertragungskapazitäten effizienter zu nutzen, kann eine differenzierte Behandlung von Endnutzern, Anwendungen und Diensten sinnvoll sein. Die Einschränkung der Möglichkeiten zur Preis- und Qualitätsdifferenzierung im Internetverkehr können Wohlfahrteinbußen bewirken und sind pauschal nicht zu rechtfertigen.“

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