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#drosselkom, Netzneutralität & eGovernment

Telekom-Drossel kommt am 24. Juni in den Petitionsausschuss

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Mehr Transparenz oder ein Gesetz?

VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner betonte allerdings: „Es gilt, das Thema Netzneutralität vorrangig aus Sicht der Bürger zu betrachten. Best Effort im Internet muss für den Kunden nutzbar sein und zwar ebenso wie die von ihm gewollte und garantierte Qualität, beispielsweise bei Sprachtelefonie, bei TV-Empfang, Video-Abruf und anderen vom Kunden gewünschten Diensten. Wir gehen davon aus, dass zukünftig eine hohe Qualität der Übertragung bestimmter Dienste eine deutlich größere Rolle für die Kunden spielen wird als dies bislang im Internet der Fall ist.“

Staatssekretär Otto erklärte auf der Veranstaltung: „Das Internet, wie wir es mit seiner Freiheit und Vielfalt kennen, nutzen und schätzen, muss in jedem Fall erhalten bleiben. Die Bundesregierung wird die Netzneutralität wahren und notfalls die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern, falls Geschäftspraktiken das Fundament des freien Internets gefährden.“

Hans-Joachim Otto in einer Pressemitteilung: „Rückentwicklungen sind indiskutabel. Einschränkungen hinsichtlich der Gleichbehandlung aller Daten im offenen Internet lehnt die Bundesregierung grundsätzlich ab.“

Und weiter: „Wir haben die Bundesnetzagentur um die Vorlage eines umfassenden Berichts zu allen aufgeworfenen Fragen gebeten. Auf Grundlage des Berichts wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine eigene Bewertung vornehmen.“

Jan Krancke, der Regulierungsbeauftragter der Telekom, relativierte vor Journalisten die geplante Drosselgeschwindigkeit auf 384 KBit/s: „Wir wollen die Werte kontinuierlich überprüfen, auch die Menge des eingeschlossenen Volumens.“

Allerdings gab die Bundesnetzagentur bereits zu verstehen, dass sie keinen Anlass sehe, gegen das Tarifmodell der Telekom vorzugehen, fordert aber mehr Transparenz: „Ein Höchstmaß an Transparenz ist gerade auch angesichts der jüngsten Debatte zu den neu eingeführten Flatrate-Tarifen der Deutschen Telekom von besonderer Bedeutung. Die Bundesnetzagentur leistet mit ihrem Vorschlag einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion. Der Endkunde muss vor und nach dem Vertragsschluss wissen, welche Leistung er von seinem Anbieter erwarten kann, und die Leistung auch kontrollieren können.“

Die Monopolkommission dagegen kam bereits vor rund zwei Jahren zu folgender Einschätzung: „Um die Übertragungskapazitäten effizienter zu nutzen, kann eine differenzierte Behandlung von Endnutzern, Anwendungen und Diensten sinnvoll sein. Die Einschränkung der Möglichkeiten zur Preis- und Qualitätsdifferenzierung im Internetverkehr können Wohlfahrteinbußen bewirken und sind pauschal nicht zu rechtfertigen.“

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