Geteiltes Echo auf VDSL-Vorschlag der Bundesnetzagentur Regulierer ebnet Weg zum Vectoring
Ein von der Bundesnetzagentur vorgelegter Entscheidungsentwurf könnte den Weg zum Vectoring ebnen. Die Marktteilnehmer reagieren durchwachsen auf den Vorschlag.
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Die Bundesnetzagentur hat einen Entscheidungsentwurf zu Vectoring vorgelegt. Diesem zufolge müsse die Deutsche Telekom (Telekom) ihren Wettbewerbern auch künftig über Kabelverzweiger KVz) den Zugang zur letzten Meile (Teilnehmeranschlussleitung, TAL) gewähren. Unter bestimmten Bedingungen könne dieser Zugang aber auch verweigert werden, damit die Telekom oder Mitbewerber dort Vectoring einsetzen können.
Folgende Bedingungen muss die Telekom laut Entwurf einhalten, wenn sie den Zugang zum KVz verweigern will:
- Im jeweiligen Gebiet muss es bereits ein zweites Festnetz geben;
- Die Telekom muss mehr KVz-TAL erschlossen haben als ein Mitbewerber;
- Als Ersatz für den entfallenen Zugang zur KVz-TAL muss ein angemessenes Bitstromprodukt angeboten werden.
In Gebieten ohne zweite Festnetzinfrastruktur kann die Telekom einem Wettbewerber den Zugang zur KVz-TAL für VDSL nicht verweigern, wenn dieser:
- Den KVz als Erster für Breitbandtechnik erschlossen hat;
- Vectoring einsetzt;
- Im Rahmen eines offenen Netzzugangs ("Open Access") ein angemessenes Bitstromprodukt anbietet.
Für Mitbewerber, die KVz an eigene Netze angebunden haben, ändere sich damit zunächst nichts. Ab 2017 könne die Telekom aber verlangen, dass die Wettbewerber hier Vectoring einsetzen.
Die Bundesnetzagentur hat den Entscheidungsentwurf auf ihrer Homepage veröffentlicht. Am 24. April findet eine öffentliche, mündliche Anhörung dazu in Bonn statt. Bis zum 10. Mai können interessierte Parteien zudem schriftlich Stellung zu dem Papier nehmen.
Anschließend werde der Entscheidungsentwurf EU-Kommission und nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die dann innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Sofern die EU Kommission keine ernsthaften Bedenken äußere, könne die Entscheidung dann endgültig in Kraft treten.
Reaktionen der Branche
Die Branche reagiert indes recht durchwachsen auf den Entwurf. Positiv äußert sich die Telekom, die 2012 beantragt hatte, den Zugang zur TAL an den KVz einzuschränken. So heißt es auf dem Unternehmensblog: "Für uns wäre mit dieser Entscheidung eine wichtige Voraussetzung für die geplanten Investitionen erfüllt." Allerdings liefere der Entwurf noch keine endgültige Rechtssicherheit bezüglich des noch festzulegenden Vorleistungsangebotes (Bitstrom-Anschluss).
Abwägend äußert sich der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM). Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbandes, bemängelt dann aber doch, "dass nicht klar ist, welche Sanktionen es geben soll, wenn die Telekom eine Vectoring-Aufrüstung in einem Gebiet ankündigt, dadurch den Ausbau durch einen anderen Anbieter verhindert, dann aber den Ausbau unterlässt."
Der Bundesverband Glasfaseranschluss (Buglas) befürchtet, dass mit dem Entwurf auch die Anreize für einen weiteren Ausbau zukunftsfähiger Infrastrukturen fallen. Springender Punkt dabei: Ein Bitstrom kann nicht direkt am KVz bereitgestellt werden. Das bedeute: Wettbewerber der Telekom müssten den Bitstrom bereits ab Backbone buchen und hätten keine Veranlassung mehr, eigene Leitungen bis zum KVz (FTTC) – oder in der Folge bis zum Endanwender (FTTB/FTTH) – zu legen.
Volle Kampflinie fährt der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) und schimpft: "Der Breitbandausbau für die Wettbewerber wird massiv erschwert. Viele Punkte des Antrags des Ex-Monopolisten wurden gebilligt, sodass der Bonner Konzern zukünftig von der uneingeschränkten Entbündelungs-Verpflichtung am KVz befreit wird." Geschäftsführer Stephan Albers sei mit dem Entwurf völlig unzufrieden und will "den Weg über Brüssel gehen, denn die Europäische Kommission kann die Entscheidung der Behörde mit einem Einspruch noch beeinflussen."
Zum Vectoring
Durch Vectoring lassen sich die per Kupferkabel und VDSL erzielbaren Übertragungsraten auf der letzten Meile nochmals erhöhen. Die Technik funktioniert über einige hundert Meter hinweg und reduziert Störungen benachbarter Kupferdoppeladern. Damit lässt sich das Verfahren ab KVz aber nur von einem Unternehmen nutzen. Ein entbündelter Zugriff ist also nicht mehr möglich.
Diesen Missstand soll der jetzt von der Bundesnetzagentur vorgelegte Entscheidungsentwurf lindern. Als Alternative zu den entbündelten Leitungen schlägt die Behörde dabei Bitstromprodukte vor. Die können jedoch nicht direkt ab KVz gebucht werden.
Das noch nicht marktreife "Node Level Vectoring" gilt als Ansatz, mit dem verschiedene Anbieter gleichberechtigt Vectoring an einem KVz nutzen könnten. Erste Prototypen existieren hierfür schon, beispielsweise eine bereits 2011 von Huawei vorgestellte Lösung.
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